Vorurteil der wuchernden jüdischen Pfandleihe

/ / History / 23. Januar 2018

Einfach ausgedrückt war es Christen nicht erlaubt gegen Zins an andere Christen Geld zu verleihen, während Juden außer dem Geldverleih, in der Pfandleihe, keine anderen Berufe ausüben durften.

Die Entstehungsgeschichte

Während der Kreuzzüge (von Seite des christlichen Abendlandes provozierte religiös und wirtschaftlich motivierte Kriege), zur Zeit von christlich religiösem Fanatismus und neu entdecktem Nationalgefühl einiger Länder, wurden Juden als Ungläubige verfolgt und in verachtete Stellungen gedrängt. Sie wurden aus allen Handwerkszünften ausgeschlossen. Ihnen wurde Grundbesitz untersagt. Diese Maßnahmen zwangen viele jüdische Kaufleute dazu, ihre Investitionen ins Pfandkreditgeschäft zu verlagern.

Als in Italien das Pfandkreditgeschäft aufblühte, drangen viele dieser Pfandleiher auf den italienischen Markt. Das hing damit zusammen, dass saisonale Umstände (zwischen den Ernten) bei der Bevölkerung für finanzielle Engpässe sorgten. Dabei entstand eine Marktlücke, welche die Pfandleihe und Lombarden (italienische, christliche Kaufleute) bedienten. Die Lombarden waren seit Mitte des 13. Jahrhunderts n.Chr. im Kreditgeschäft tätig und unterdrückten den Wettbewerb. Sie wollten ihre Monopolstellung behalten und ihre Konditionen weiter frei bestimmen können. Jedoch luden Städte, Dörfer und Gemeinden jüdische Pfandleiher ein, gegen eine Mäßigung ihres Zinssatzes (15-20%) Pfandleihhäuser zu errichten, um damit die Vorherrschaft christlicher Wucherer (Lombarden) zu brechen. So verhandelte beispielsweise im Jahr 1366 n.Chr. der venezianische Stadthalter in Mestre mit einer Gruppe jüdischer Pfandleiher über die Niederlassung in seiner Stadt.

Ethik in der Pfandleihe

Dabei wurden den jüdischen Pfandleihern Privilegien, wie ein lokales Leihmonopol und Religionsfreiheit, gestattet. Vorher bedienten die Lombarden das Volk mit Krediten zu Zinsen ab 25%. Toskanische Handelshäuser und der örtliche Wechsel berieten sich zu dieser Zeit, ob ab einer gewissen Höhe der Zinsen Wucher (usura) vorliege oder es sich um unrechtmäßigen Gewinn (turpelucrum) handele. Bei dem Geschäftskonzept der Pfandleihe waren sich die damaligen Behörden und Institutionen einig. Es wurden folgende ethnische und religiöse Gründe für das offizielle Verbot und die anschließende Verfolgung angegeben: Die aristotelische Ethik ist nicht gegeben. Diese besagt, dass Geld nur als Mittel zu einem anderen, noch höheren Zweck anzusehen sei. Geld kann nicht als Selbstzweck dienen. Weiterhin wurde angeführt, dass in der Bergpredigt geschrieben steht:

„Ihr aber sollt eure Feinde lieben und sollt Gutes tun und leihen auch, wo ihr nichts dafür erhoffen könnt. Dann wird euer Lohn groß sein und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn auch er ist gütig gegen die undankbaren und bösen.“ (Vgl. Bergpredigt Lukas, Kapitel 6, Vers 35)

Trotz des Verbots und der Verfolgung wurden vereinzelt von Stadtmagistraten und Landesherren Lizenzen ausgestellt. (Vgl. North, M. (2009): Kleine Geschichte des Geldes: Vom Mittelalter bis heute (Bechsche Reihe), 1. Auflage, C. H. Beck)

Einfach ausgedrückt war es Christen nicht erlaubt gegen Zins an andere Christen Geld zu verleihen, während Juden außer dem Geldverleih (an “Ungläubige”) keine anderen Berufe ausüben durften. Daraus resultiert, dass die meisten Juden als Geldverleiher tätig waren. Da dieses Gewerbe, vor allem in der damaligen Zeit, sehr risikoreich war, waren die Geldverleiher gezwungen sehr hohe Zinsen zu verlangen, was sodann den schlechten Ruf des Wucherers begründete. Mangels anderer Möglichkeiten waren die Juden also einerseits genötigt durch Geldverleih ihr Brot zu verdienen und andererseits dabei hohe Zinsen zu fordern. Diese Tatsache erklärt das noch immer gängige Klischee des “gewissenlos wuchernden” Pfandleihers.


Leave a Comment